Leider die Warheit.

...zur Antwort
Abmahnung, evtl. Kündigung wegen unerlaubten fernbleibens?

Hallo,

mein name ist Peter, ich arbeite bei einer Bundesbehörde als Elektro-und Handwerksmeister und Leite eine technische Teileinheit. Da bin ich Dienstlicher und Fachlicher Vorgesetzer von 14 Handwerkern, unterschiedlicher Handwerksberufe. Kürzliche organisierte ich eine Unterweisung mit dem Thema "Ladunssicherung" für meine Handwerker, da beim Staat ohne dieser Unterweisung kein Mitarbeiter befugt ist Güter unterschiedlichster Art in Fahrtzeugen einzuladen, da in der Vergangenheit immerwieder die Ausrede benutz worden ist wenn Vorfälle waren, es hat mich keiner Unterwiesen wie ich es richtig mache. Nungut ich habe alles Organisiert, inkl. Lehrer und Unterrrichtsraum und Vorarbeiter haben in meinem namen allen Mitarbeitern, Ort zeit datum ect. der Unterweisung bekanntgegeben mit der Aufforderung zur Teilnahme. Da mein Zuständigkeitsberreich sich auf zwei verschiedene Standorte bezieht, habe ich für den einen Standort Fahrzeuge mit fahrer Organisiert, damit nicht unnötig mehr Fahrstrecke als wie in der Regelmäßigen arbeit anliegt, zustande kommen und alle rechtzeitig nachhause kommen können. Nun der Vorfall: Einer meiner Handwerker ist ohne Anzurufen nicht in der Arbeit an keinem der beiden Standorte erschienen. Außer ihm sind alle erschienen, lehrgangbeginn 9 uhr. Am nächsten tag, nachmittags rief ich ihn an, und fragte was los sei, darauf antwortete er, er habe verschlafen ist deswegen später im standort erschienen der 30 KM von dem Lehrgangsstandort entfernt war und sieht es nicht ein das er mit dem Privat pkw rüber fährt um verspätet an der Unterweisung teilzunehmen. Mann mus dazu sagen wir haben gleitzeit von 6-9 uhr früh, er fängt seid 20 ujahren rägelmäßig um 6:30 uhr an und der Fahrer hat bis 7 uhr auf ihn gewartet. Angerufen bei mir, seinen vorarbeiter oder kollegen hat er nicht. Eingestempel hat er um 8:30, das heisst theoretisch hätte er um 9 Uhr da sein können wenn er selbst hingefahren wäre, vllt wäre er 15 min später gekommen.

Um nicht um den heissen brei herumzureden, er hatte keine bock, das hat er wo ihm sein Vorarbeiter den termin mitgeteilt hat und ihm aufgefordert hat dran teilzunehmen, lautstark allen verkündet.

Jetzt meine Frage, wass kann ich da machen. Er ist schon öfters wegen anderer kleinigkeit aufgefallen, wie Mangelnder Hygene ect. hat aber bis jetzt noch keine Abmahnung sonder nur Schriftliche Ermahnungen erhalten.

Grüße Peter

...zum Beitrag

Rechfertig eine Kündigung bei danach Wiederholter Arbeitsverweigerung oder Mangelhafter a Arbeitsleistung?

...zur Antwort
Abmahnung, evtl. Kündigung wegen unerlaubten fernbleibens?

Hallo,

mein name ist Peter, ich arbeite bei einer Bundesbehörde als Elektro-und Handwerksmeister und Leite eine technische Teileinheit. Da bin ich Dienstlicher und Fachlicher Vorgesetzer von 14 Handwerkern, unterschiedlicher Handwerksberufe. Kürzliche organisierte ich eine Unterweisung mit dem Thema "Ladunssicherung" für meine Handwerker, da beim Staat ohne dieser Unterweisung kein Mitarbeiter befugt ist Güter unterschiedlichster Art in Fahrtzeugen einzuladen, da in der Vergangenheit immerwieder die Ausrede benutz worden ist wenn Vorfälle waren, es hat mich keiner Unterwiesen wie ich es richtig mache. Nungut ich habe alles Organisiert, inkl. Lehrer und Unterrrichtsraum und Vorarbeiter haben in meinem namen allen Mitarbeitern, Ort zeit datum ect. der Unterweisung bekanntgegeben mit der Aufforderung zur Teilnahme. Da mein Zuständigkeitsberreich sich auf zwei verschiedene Standorte bezieht, habe ich für den einen Standort Fahrzeuge mit fahrer Organisiert, damit nicht unnötig mehr Fahrstrecke als wie in der Regelmäßigen arbeit anliegt, zustande kommen und alle rechtzeitig nachhause kommen können. Nun der Vorfall: Einer meiner Handwerker ist ohne Anzurufen nicht in der Arbeit an keinem der beiden Standorte erschienen. Außer ihm sind alle erschienen, lehrgangbeginn 9 uhr. Am nächsten tag, nachmittags rief ich ihn an, und fragte was los sei, darauf antwortete er, er habe verschlafen ist deswegen später im standort erschienen der 30 KM von dem Lehrgangsstandort entfernt war und sieht es nicht ein das er mit dem Privat pkw rüber fährt um verspätet an der Unterweisung teilzunehmen. Mann mus dazu sagen wir haben gleitzeit von 6-9 uhr früh, er fängt seid 20 ujahren rägelmäßig um 6:30 uhr an und der Fahrer hat bis 7 uhr auf ihn gewartet. Angerufen bei mir, seinen vorarbeiter oder kollegen hat er nicht. Eingestempel hat er um 8:30, das heisst theoretisch hätte er um 9 Uhr da sein können wenn er selbst hingefahren wäre, vllt wäre er 15 min später gekommen.

Um nicht um den heissen brei herumzureden, er hatte keine bock, das hat er wo ihm sein Vorarbeiter den termin mitgeteilt hat und ihm aufgefordert hat dran teilzunehmen, lautstark allen verkündet.

Jetzt meine Frage, wass kann ich da machen. Er ist schon öfters wegen anderer kleinigkeit aufgefallen, wie Mangelnder Hygene ect. hat aber bis jetzt noch keine Abmahnung sonder nur Schriftliche Ermahnungen erhalten.

Grüße Peter

...zum Beitrag

Aufgrund Weihnachtlichen Stresses, ist die Personalabteilung sehr dünn besetzt und, alle mit Juristischer Ausbildung sind derzeit verhindert, darum hir meine Frage. Ich kann euch nicht mehr sagen als die bitte mir zu glauben.

...zur Antwort