Hallo Stupidia, natürlich kannst Du Dir einen Berechtigungsschein beim Amtsgericht holen. Dann ist die Vertretung bezüglich des Widerspruchs durch einen Anwalt kostenfrei. Ledigleich eine Selb stebteiligung von 10,00 EUR ist zu zahlen. Gwern stehen wir zur Verfügung.

www.hoelter-tertel.de

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Im Prinzip muss eine Abmahnung nicht unterschrieben werden, weder vom Vater , noch vom Auszubildenden. Die Unterschrift dient nur dem Nachweis des Zugangs. Mir erscheint hier viel wichtiger, auf den Inhalt der Abmahnung zu schauen. Man muss sich nicht jede Abmahnung gefallen lassen. Sie dient letztlich als Kündigungsvoraussetzung. Ich würde mir die Abmahnung gern mal ansehen. Sie können mich unter www.hoelter-tertel.de erreichen.

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