Hey,

also zunächst einmal vielen Dank für eure Antworten. Sie sind ja ein bisschen... kontrovers.

@BluePapillon. Wäre toll wenn du dieses Urteil raussuchen könntest. Der amtseigene Text "Ob er während der befristeten Beschäftigung mehr oder weniger verdient hat als vorher, ist unerheblich." spricht ja nun nicht für mich. Aber wenn du sagst das sei nur eine Richtlinie und nicht ans Gesetz gebunden. Du scheinst dich gut auszukennen bist du Anwalt o.ä.? Wenn ich fragen darf :)

Die anderen: Ihr seid ja einstimmig der Meinung, dass die berechnung in ordnung ist. Könnt ihr das noch begründen? Eigene Erfahrungen?

Danke!!!

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