Kann die Polizei amtliche Abmeldungen vornehmen (in NÖ), und warum?
Folgender Fall: Ein Polizist gibt angeblich den Auftrag an ein Gemeindeamt, gleich drei Personen eines Einfamilienhauses amtlich abzumelden. Und das in NÖ, wo meiner Meinung nach die Polizei mit diesen Dingen nichts zu tun hat. Zwei von den drei Personen sind auf einen Zweitwohnsitz gemeldet. Der Grund, warum am Hauptwohnsitz vorläufig niemand sich aufhält, ist der, dass die Inhaberin des Hauses (selbst nervlich krank) sich um die Mutter sorgen muss, die 10 km weiter weg ist, und alle drei wohnen nun bei der Mutter, die nicht alleine bleiben will. Am Hauptwohnsitz kann die Inhaberin des Hauses allerdings nicht gut leben, da das ein Riesenaufwand ist, die Mutter, den Ehemann der Inhaberin, und allen Hausrat in ein Auto zu packen und wöchentlich zu pendeln. (Nebenbei erwähnt ist die Inhaberin durch Panikattacken gar nicht in der Lage dazu!!!) Der Gemeinde selbst ist dieser Umstand bekannt. Allerdings hat auch die AMTSLEITERIN NICHTS von dieser Angelegenheit gewusst. Nun auch meine Frage: Wer kann amtlich abmelden und warum? Vielen Dank.