Hallo,
ich darf gerade meine Steuererklärung machen, und habe eine Frage bei der ich in der Literatur keine konkrete Antwort finde. Da meine Frau seit letzen Jahr wieder als Lehrerin arbeitet und wir uns eine Wohnung in der Nähe ihrer Arbeit gekauft haben und dort ein Arbeitszimmer eingerichtet haben, möchte ich dieses nun gerne steuerlich absetzen. Bei einigen Berufsgruppen ist dies ja beispielsweise ohne Beschränkung möglich. Mit dem Urteil von letztem Jahr gilt dies ja auch für Lehrer allerdings beschränkt auf 1250 Euro begrenzt.
Ich weiß ich kann beispielsweise die Renovierungsarbeiten im Arbeitszimmer absetzen. Oder auch Versicherungen für das Haus (anteilig).
Kann ich aber auch den Kaufpreis absetzen. Das heißt:
(Kaufpreis der Wohnung)* 10% (Wohnflächenanteil des Arbeitszimmers)/50 (lineare abschreibung)
Vielen Dank euch schon mal.