Wenn du dem Arbeitgeber die vom deutschen Finanzamt bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung vorlegst, dann wird dieser nur 4,5 % Quellensteuer einbehalten.

Diese 4,5 % Quellensteuer trägst du mit allen anderen Angaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung auf der Anlage N-GRE ein. Diese wird auf die Einkommensteuer angerechnet.

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Vllt Armans Geheimnis

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Seit der Einkommensteuererklärung 2023 gibt es hierfür eine extra Anlage, nämlich die "Anlage V - Sonstige".

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wie heißen diese Filme?

hallo, ich suche zwei Filme!

wäre klasse, wenn jemand mir helfen könnte.

der erste Film ist eine Art Drama.

ich weiß nicht, von wann der Film ist, allerdings müsste er vor 2008 rausgekommen sein. über folgendes bin ich mir nicht sicher, also bitte nicht als Grundlage nehmen - könnte es jedoch präzisieren: der Titel ähnelt 'Born 2 die', also dass sich eine '2' drin befindet. als der Film 2007/2008 auf ARTE lief, schaute ich anschließend im Teletext nach und las eben sowas - ob sich das auch auf diesen Film bezog, weiß ich eben nicht.

es ging um eine Lehrerin, soweit ich weiß eine blonde, die anfangs neu in eine Klasse kommt.

dort wird sie glaub' ich stellenweise verarscht (irgendeiner macht auch eine abfällige Bemerkung über ihre Zitat 'Mushi').

viel mehr weiß ich leider nicht. nur noch, dass es in dem Film zum Teil auch um ihren Mann geht und am Ende wird glaub' ich auch einer erschossen.

also:

  • vermutlich kein deutscher Film
  • Lehrerin
  • von Schülern nicht ernstgenommen, Wort 'Mu***i' fällt
  • jemand stirbt

Recherchen haben ergeben, dass er wohl so ähnlich wie der Film 'Freedom Writer' sein muss, jedoch tauchen im Film meines Wissens nach keine people of colour auf, zumindest nicht als Schüler

der zweite Film dürfte jünger sein.

den habe ich glaub' ich im Jahre 2017 auf ZDF Neo gesehen.

der Film ist offensichtlich amerikanisch.

es ging um eine Gruppe elitärer englischer Studenten, sprich bei Harvard, Camebridge etc.

im Fokus steht eine jüngere, wahrscheinlich introvertiertere Frau, die bei ihrem Schwarm, ein blonder junger Mann, der genau wie sie dem Kollektiv angehört, punkten möchte.

sie will ihn für sich gewinnen, indem sie Sex mit einem ihrer unattraktiveren Lehrer hat.

entweder filmt sie selber oder jemand anders sie beim Sex mit diesem.

mit den entstandenen Aufnahmen wird der Lehrer letzten Endes erpresst und fertig gemacht.

ich weiß nicht, ob er sich am Ende des Leben nimmt oder ob es gut für ihn ausgeht, aber definitiv wird er erpresst.

  • amerikanischer/englischer Film
  • vermutlich aus dem Jahre 2010+
  • Studenten-Kollektiv
  • Studentin in Studenten verliebt, um seine Aufmerksamkeit zu gewinnen, schläft sie mit einem Lehrer
  • dieser wird mit Aufnahmen erpresst

ich meine mich auch dran zu erinnnern, dass jene Studenten am Lagerfeuer gekifft haben.

also, wenn mir jemand helfen könnte, wäre ich unfassbar dankbar!

gerne alle möglichen Filme aufschreiben, um die es sich handeln könnte!

danke im Voraus!

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Der zweite Film ist "Spieltrieb" aus 2013.

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Brücke nach Terabithia

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Armans Geheimnis

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Das Gewerbe meldest du beim Gewerbeamt beim örtlichen Rathaus an.

Über Elster (Software vom Finanzamt) gibst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ab.

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Die Verrechnung mit den Einnahmen muss zuerst erfolgen, als Ermittlung der Einkünfte.

Ein Verlustvor- bzw. rücktrag ist nur bei einer negativen Summe der Einkünfte möglich.

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Das ist möglich.

Wird sogar in voller Höhe automatisch gemacht, wenn du den Verlustrücktrag nicht auf eine Summe begrenzt.

Da musst du schauen was für dich am günstigsten ist.

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Es funktioniert genau wie bei einem Unternehmen. Die PV-Anlage wird bei dir Einkünfte aus Gewerbebetrieb generieren.

Du übermittelst also die Anlage EÜR mit dem entsprechenden IAB elektronisch über Elster. In der ESt-Erklärung erfasst du den entsprechend ermittelten Verlust.

Ob das Finanzamt da mitspielt ist wiederum eine andere Frage. Vermutlich wird der Bescheid vorläufig ergehen, da bei PV-Anlagen ein Totalgewinn auszuschließen ist.

Die Grenzen für die Vereinfachungsregelung sollen demnächst angehoben werden. Bitte vorher genau überlegen, ob sich das lohnt. Man würde sich auf jeden Fall viel Arbeit sparen.

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Wenn der Minijob vom Arbeitgeber pauschal besteuert und nicht über die Steuerklasse abgerechnet wird, hat der Minijob i.d.R. nichts mit dem Finanzamt zu tun. Somit keine Angabe im Fragebogen oder in der Einkommensteuererklärung. Ihn würde nur die Knappschaft-Bahn-See interessieren.

Wäre es keine geringfügige Beschäftigung und Besteuerung erfolgt über die Steuerklasse müsste man die Einkünfte tatsächlich zusammenrechnen und gemeinsam der Besteuerung unterwerfen. Wobei du bei Einkünften i.H.v. 11.400 € ggfs. unter den Grundfreibetrag rutschst, da du Sonderausgaben, sprich vorrangig deine Versicherungen noch berücksichtigen lassen kannst.

Du hast ein Gewerbe angemeldet. Die Einkünfte hieraus sind also keine Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, sondern Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

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Bei jedem gezielten Kauf musst du eine Fremdkostenpauschale von 1€ zahlen.

Ich empfehle dir Sparpläne anzulegen. Dort wird diese Pauschale nicht erhoben.

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Bei deiner Haupttätigkeit ändert sich erstmal nichts. Dein Hauptarbeitgeber - von dem du dir deinen Nebenjob genehmigen lässt - wird weiterhin nach der gewohnten Lohnsteuerklasse abrechnen. Die Steuerklasse beeinflusst auch nur die Höhe des Lohnsteuereinbehalts.

Hast du dich für den Nebenjob in der Schweiz entschieden und mit dem dortigen Arbeitnehmer alles abgeklärt, informierst du das deutsche Finanzamt über deinen Nebenjob in der Schweiz indem du einen Fragebogen zur Arbeitsaufnahme als Grenzgänger und die ausgefüllte Ansässigkeitsbescheinigung einreichst. Bestätigt dein zuständiges Finanzamt nämlich, dass du in Deutschland wohnst und besteuert wirst, wird dein schweizer Arbeitgeber nur 4,5 % Quellensteuer einbehalten.

Durch deine Angaben im Fragebogen setzt das Finanzamt zudem ggfs. Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest, indem es deinen deutschen und schweizer Arbeitslohn zusammenrechnet. Im Folgejahr gibst du dann deine Einkommensteuererklärung ab. Im entsprechend ergehenden Bescheid wird dann die einbehaltene Lohnsteuer und die gesondert geleisteten Vorauszahlungen angerechnet und es ensteht entweder trotzdem noch eine Nachzahlung oder du bekommst eine Erstattung.

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Nein, die Aufwendungen sind jahresbezogen und mit dem Abflussprinzip §11(2) EStG im entsprechenden Jahr abzusetzen. In die Einkommensteuererklärung 2021 kommen also auch nur die Kosten für 2021. Kosten im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis sind Werbungskosten und gehören in die Anlage N.

Du kannst allerdings einfach noch die Steuererklärungen ab 2018 machen. Lohnt sich allerdings nur, falls damals auch Lohnsteuer einbehalten wurde.

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Du hast in der Steuererklärung 172 Tage angegeben, an denen du min. 8 h sowohl von Zuhause als auch von der ersten Tätigkeitsstätte abwesend warst um zu arbeiten. Das bekanntestes Beispiel sind wohl Handwerker auf der Baustelle.

Entweder hast du bei der Eintragung etwas fehlverstanden und antwortest dem FA, dass sie es streichen können. Oder du lässt dir vom Arbeitgeber bescheinigen, dass du an 172 Tagen beruflich über 8 h unterwegs warst.

Für jeden Tag erhält man eine Pauschale von 14€ für Verpflegungsmehraufwand. Lohnt sich also ordentlich. Deshalb muss dem FA, zumindest im Erstjahr, darüber eine vom Arbeitgeber beglaubigte Bescheinigung vorliegen.

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