Leider akzeptiert die Versicherung die Kündigung, die vom Sohn unterschrieben worden ist nicht, und erwartet eine neue Zusendung der Kündigung. Die Beiträge hat Sie trotzdem seit Sept09 fleißig abgebucht. Das Unternehmen ist nicht bereit die Beiträge rückwirkend zu erstattet, ist dies rechtens?

Schade, habe jetzt drei verschieden Antworten erhalten ( VN muss unterschreiben, keiner, beide müssen unterschreiben). Was ist nun korrekt?

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