Ich habe mich bei einem Anwalt informiert. Der Arbeitgeber darf sich eines Boten bedienen (in diesem Fall der Arbeitskollege) und diesen im Auftrag der Firma zu einem nach Hause schicken. Ich bin jedoch nicht verpflichtet, ohne schriftliche Mitteilung des Arbeitgebers, den Forderungen des Arbeitskollegen Folge zu leisten.

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