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arsawede
12.10.2014, 14:57
Buchhaltung Ausgelcih nach § 89 HGB

ich habe eine anwaltliche Zahlungsvereinbarung über die Zahlung eines Handelsvertreterausgleichs nach § 89 HGB über netto ca. 16000,00 Euro geschlossen. Das Problem: ich erhalte folgende Zahlungen: 1.) von 09.2013 bis 06.2014 monatl. netto 672,27 Euro für noch offene Provisionen (hat nichts mit dem Ausgleich zu tun) 2.) von 07.2014 bis 06.2016 monatl. netto 672,27 Euro für den Ausgleich. Ich muss eigentlich den Ausgleich komplett als Forderung in 2013 buchen, was mich ca. 1200,00 Euro an EinkSteuer und Soli kostet, obwohl ich die Zahlungen erst ab Juli 2014 bis Juni 2016 erhalte. Was kann ich tun?

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Antwort
von arsawede
12.10.2014, 16:30

Umstellen auf Ist-Versteuerung? Wie soll ich das verstehen? Ich bilanziere seit 1973 (keine Einnahme-/Überschussrechnung) und die Ist-Versteuerung betrifft dabei nur die Umsatzsteuer-Abrechnung, nicht aber Forderungen und Verbindlichkeiten.

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