Hat unser Verwalter das Recht auf ein Sonderhonorar?
Wir haben nach 30 Jahren unseren Garten saniert. Die Arbeiten wurden von 1 (einem) Gärtner durchgeführt. Lt. WEG Gesetz sind dafür vom Hausverwalter 3 Angebote einzuholen. Er hat die Arbeiten aber nur einem Gärtner zugeteilt. Ohne Beschlussfassung. Ist der Verwalter berechtigt in diesem Fall ein Sonderhonorar zu verlangen?
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