Das ist der Inhalt vom Brief vom Gericht:
Allein der Umstand, dass Sie am Terminstag nicht in .... sind, steht Ihrer Pflicht zum Erscheinen nicht entgegen. Gegebenenfalls werden Sie zum Termin anreisen müßen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass nach dem Gesetz Ihre staatsbürgerliche Pflicht, als Zeugin vor Gericht zur Verfügung zu stehen, grundsätzlich allen geschäftlichen und privaten Verpflichtungen vorgeht. Ergänzend wird auf die in der Ladung enthaltenen Belehrungen über die Konsequenzen für den Fall des - jedenfalls bislang nicht entschuldigten - Fernbleibens Bezug genommen. Mfg
Wer ersetzt mit die Kosten und wer ersetzt mir den Urlaub? Ist Urlaub keine Entschuldigung? Muß ich als Entschuldigung ein Schreiben von meinem Hotel vorweisen? Kann ich noch heute nach der Ankunft schreiben lassen und abschicken, aber Donnerstag ist die Verhandlung. Ob das rechtzeitig ankommt.....?