Erst einmal vielen Dank für die zahlreichen und schnellen Antworten. Es handelt sich um einen gegenseitigen Kündigungsverzicht, also geh ich davon aus, dass es keine wirkliche Möglichkeit gibt.
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Super, vielen Dank! Nur gibt es bei mir ein Problem, was ich hätte besser dazu schreiben sollen: wenn es sich um eine wissenschaftliche Arbeit handelt, wie sieht es dann aus? Nochmals danke!