Wenn eine Fahrerlaubnis entzogen wurden ist, muss man die immer neu beantragen, sonst bekommt man gar nix .Neu machen heisst. erneute Untersuchung z.B. Sehtst ..., Paßbild, Rotes Kreuz, Führungszeugnis,Flensburger SÜndenkartei wird angefordert, Prüfung wird seit 2 Jahren NICHT mehr gfefordert,nur in Ausnahmefällen wenn der Entzug über einen langen Zeitraum (ca.ab 10-15.... Jahren), aber eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung (MPU)wird verlangtbei: ab 1,6 promille, wiederh.Entzug, ab Entzug wegen mind.18 Pkt.,Drogen oder schwere Strafverstöße im Straßenverkehr oder hohe Aggresionsp.oder aus gesundheitl Gründen.
Fs mit 17 hat sich sehr gut bewährt, weil diese Jugendlichen unter Kontrolle fahren und bei bestehenden Fragen im Alltag dadurch leichter zu erklären, erläutern und zu begreifen sind, denn der Alltag im Straßenverkehr wird immer wieder neu gefordert. Mit dieser Erteilung beginnt auch schon die Probezeit. Fs mit 17 kann ich jeden empfehlen, wenn man mit dem Fahranfänger auch diese Zeit sinnvoll nutzt. Das Vertrauen ist natürlich sehr wichtig für Alle, denn ein Risiko besteht, wenn die Begleitperson sich nicht die Zeit nimmt mit zu fahren und der Fahranfänger sich alleine hinters Steuer setzt, dann gibt es richtig Ärger, aber dieses Risiko besteht auch Ohne Füherschein. Ich bin 52 Jahre alt , weiblich und arbeite in einer Fahrerlaubnisbehörde
Paßbild ist Paßbild, aber biometrisch heißt, erst schauen und frontal und diese Bilder benötigt man meim Ausweis und Reisepaß, beim Führerschein ist es noch keine Pflicht, aber es sollte ebenfalls frontal sein
Hallo BritishBeef ! Für jeden beantragten Führerschein benötigt man ein erneutes Paßbild