Hallo,

ich arbeite als Bauingenieur B.Eng. in Bayern in einem Planungsbüro für Tiefbau. Statiken zu erstellen gehört allerdings nicht zu meinen täglichen Aufgaben, dies habe ich aber im Studium gelernt.

Außerdem bin ich nebenberuflich selbstständig, jetzt zu meiner Frage:

Darf ich für genehmigungsfreie bauliche Anlagen, für die nach BayBO auch keine Statik gefordert wird, z.B. für Kleingaragen o. Stützmauern bis 2m Höhe, eine Statik erstellen und verkaufen?

gem BayBO wäre ich ja bauvorlageberechtigt und nach Art 62 (2) grundsätzlich berechtigt zur Erstellung bautechnischer Nachweise.

Art 62a schränkt jedoch für sonstige bauliche Anlagen und Gebäudekl. 1-3 ein, dass die Statik von Tragwerksplanern mit min. 3-jähriger Berufserfahrung erstellt werden muss …

Darf ich also für Bauwerke die gesetzlich ohnehin keine Statik benötigen, da genehmigungsfrei, diese erstellen und anbieten?