Danke für die Antworten. also zu dem Link von RHW. Ich habe es eher so verstanden das der Arzt bis spätestens zu diesem Zeitpunkt die Quittung ausstellen muss. Entweder sofort oder bis spätestens 4 Wochen nach Quartal Das heißt aber nicht automatisch das man nur bis dahin Anspruch darauf hat. Der Text sagt nichts über die Frist aus wie lange man Anspruch darauf hat. Aber trotzdem Danke für deine Mühe. Zu Document. Ich benötige die Quittung weil darauf genau beschrieben ist was der Arzt an Behandlung abgerechnet hat. Gibt ja Unterschiede in der Abrechnung. Je nachdem ob du da warst, ob dir zb Blut abgenommen wurde oder ob du nur telefonische Beratung hattest. Man hat da rechtlich auch den Anspruch drauf. Nun müsste ich aber immernoch wissen wie lange und dazu habe ich bis jetzt noch keine Info gefunden. Vielleicht weiß ja sonst noch einer Bescheid oder hatte schon mal so eine Situation. Würde mich über weitere Antworten freuen. Viele Grüße ansabri
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