Umsatzprovision für Reiseverkehrskaufleute - was ist "gerechtfertigt"?

Guten Abend,

ich (23) werde nach 2 einhalb Jahren im Januar 2013 meine Ausbildung zur Reiseverkehrskauffrau abschließen. Nun habe ich mich bereitsbei einihen Vermittlern beworben, expliziet am Flughafen. Heute hatte ich mein erstes Vostellungsgespräch und nach 40 Minuten direkt das Angebot, die Stelle anzutreten. Nun habe ich den Arbeitsvertrag mitgenommen um "eine Nacht drüber zu schlafen". Es wurde mündlich vereinbart, dass ich den Vertrag am Anfang der nächsten Woche vorbeibringe, sofern ich die Stelle annehmen möchte. Jetzt bin ich die ganze Zeit am hin und her überlegen, denn esbestehen folgende Konditionen:

Probezeit: 6 Monate Arbeitszeit: 176 Stunden im Monat / 5 Tage Woche / durchschnittlich 8 Std. am Tag Vergütung: 1500,- EUR während der Probezeit / 1600,- EUR nach der Probezeit / 1800,- EUR nach drei Jahren (weitere Gehaltserhöhungen hängen von der Umsatzentwicklung der Mitarbeiter ab.) Sonntagsarbeit: 50% vom Grundgehalt, max. 100,- EUR im Monat Provisionen: 0,7 % des erzielten Umsatzes beim Reiseverkauf, 5 % bei Versicherungen Urlaub: 24 Arbeitstage im Jahr

Soviel dazu. Was mich jetzt etwas stocken lässt ist neben des doch relativ geringen Gehaltes auch die extrem geringe Povision. Da ich bisher in einem Betrieb ohne Provisionsvergütung gearbeitet habe und im Internet Nichts konkretes dazu finden konnte, kann ich nun absolut nicht einschätzen, ob das ein gutes oder schlechtes Angebot ist. Auf den ersten Blick kommt mir alles jedoch ziemlich niedrig vor. Oder verlange ich da als Einsteiger zu viel?

Danke für die Antworten !!!

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Niedersachsen

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Vertragsstrafe - Stellenangebot annehmen oder nicht? Bitte dringend um Rat.

Guten Abend,

ich (23) werde nach 2 einhalb Jahren im Januar 2013 meine Ausbildung zur Reiseverkehrskauffrau abschließen. Nun habe ich mich bereitsbei einihen Vermittlern beworben, expliziet am Flughafen. Heute hatte ich mein erstes Vostellungsgespräch und nach 40 Minuten direkt das Angebot, die Stelle anzutreten. Nun habe ich den Arbeitsvertrag mitgenommen um "eine Nacht drüber zu schlafen". Es wurde mündlich vereinbart, dass ich den Vertrag am Anfang der nächsten Woche vorbeibringe, sofern ich die Stelle annehmen möchte.

Einen vorerst weiteren Termin habe ich am Freitag der kommenden Woche. Der Vertrag von Arbeitgeber A jedoch möchte diesen unterschrieben Anfang der nächsten Woche vorliegen haben. Was mach ich nun??? Ich hab schon überlegt, den Vertrag zu unterschreiben und dann, falls ich was Besseres finde, vor Antritt zu kündigen, doch dann kommt folgende Vertragsklausel ins Spiel: Vertragsstrafe 1. Nimmt die Mitarbeiterin die Arbeit nicht oder verspätet auf, löst sie das Arbeitsverhälnis ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist auf, verweigert sie vorübergehend die Arbei oder wird das Unternehmen durch vertragswidriges Verhandeln der Mitarbeiterin zur außerordentlichen Kündigung veranlasst, so hat die Mitarbeiterin an das Unternehmen eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe ist nur verwirkt, wenn die Mitarbeiterin grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

  1. Als Vertragsstrafe wird für den Fall der verspäteten Aufnahme der Arbeit sowie der vorübergehenden Arbeitsverweigerung ein Bruttomonatsentgelt. (Fehlt da nicht noch ein Wort? Sowas wie "fällig"?)

Zur Kündigung steht im Vertrag, dass die Frist für beide Parteien vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats beträgt und dass es eine Sonderregelung während Saisonzeiten gibt. Aber in der Probezeit zum Beispiel kann man doch immer fristlos kündigen oder? Warum geht das dann nicht auch schon vor Beginn? Außerdem hab ich im Internet gelesen, dass die Vertragsstrafe mittlerweile verboten ist. Will mich darauf aber nicht berufen, was so im Netz verkehrt...

Und jetzt weiß ich nicht was ich machen soll :( Soll ich die Vertragsrückgabe hinauszögern, bis ich mein anderes Gespräch hatte? Und dann, falls auch dieser Betrieb mich einstellen wollen würde, könnte das natürlich auch eine Woche Zeit bis zur Rückmeldung in Anspruch nehmen, Das wären dann schon zwei Wochen. Bis dahin könnte Arbeitgeber A natürlich auch seine Meinung ändern und wenn dann Arbeitgeber B (von dem ich die Konditionen ja noch nicht kenne) keine Einstellung möchte, stehe ich am Ende mit "leeren Taschen" da. Oder soll ich es riskieren und den Vertrag unterschreiben, sodass ich erstmal was in der Hand habe. Zur Not müsste ich dann Strafe zahlen? Oder auch nicht? Es ist wirklich zum verzweifeln d'oh!

Ich bitte dringend und schnellstmöglich um Antworten und danke vielmals im Voraus.

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Da ist noch etwas untergegangen zum Thema "Vertragsstrafe" in meinem Arbeitsvertrag - nämlich Punkt 2.:

  1. Als Vertragsstrafe wird für den Fall der verspäteten Aufnahme der Arbeit sowie der vorübergehenden Arbeitsverweigerung ein Bruttomonatsentgelt. (Fehlt da nicht noch ein Wort? Sowas wie "fällig"?)

Lieben Dank

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