Antwort
Die Sache wäre nur durch eine persönliche Übergabe mittels Zeugen, der auch den Inhalt bezeugen kann, in den persönlichen Raum des AG. Eine alternative wäre die fristgerechte Zusendung an sein Urlaubsort. Aber in dem Fall genügte ein persönliches und menschliches Gespräch. Die schriftliche Kündigung wurde beanstandlos angenommen.