Also ab 16 bist du vor dem Gesetzt "Sexuell Mündig"... was soviel bedeutet das auch ein Mann der das 18te, 21te oder auch das 50te Lebensjahr vollendet hatt nun nicht in Konflikt mit dem Gesetzt gerät wenn du mit ihm schläfst...

Soweit ich weiß ist diese Grenze allerdings relativ fließend... denn wenn ein 19 Jähriger etwas mit einer 15 Jährigen hatt, ist das - soweit ich weiß - auch noch kein verbrechen. Vielleicht geht es dabei um den Zeitraum, bei dem das Jugendstrafrecht noch anwendung findet... (ab 16 brauchst du dir jedenfalls keine sorgen mehr zu machen - soviel ist sicher).

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