Abmahnung.Urheberechtsverletzung Volljähriges Kind?

Tag.

Folgender Fall. Volljähriges Kind läd etwas über eine "Tauschbörse" runter und gleichzeitig hoch. Abmahnung kommt ins Haus.

Da das Kind Volljährig ist, sollte der Anschlussinhaber ja nicht als Störer "haften", richtig?

Wie nun klar stellen das das Kind den Download getätigt hat und dafür in dem Sinne auch gerade stehen würde? Gibt es da vielleicht Vordrucke zum ausfüllen etc?

"Bundesgerichtshof: Keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen volljähriger Familienangehöriger

Der Bundesgerichtshof sagte deutlich: Darf der Internetanschlusses von volljährigen Familienangehörigen benutzt werden, beruht dies auf familiärer Verbundenheit. Zudem sind Volljährige für ihre Handlungen selbst verantwortlich.

Wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses in der Familie und der Eigenverantwortung von Volljährigen darf der Anschlussinhaber dem volljährigen Familienangehörigen ohne vorherige Belehrung oder laufende Überwachung seinen Internetanschluss überlassen."

http://www.hgra.de/abmahnung-urheberrechtsverletzung/stoererhaftung-warum-haftet-der-anschlussinhaber.html

Außerdem steht in dem netten Brief, abgesehen von den astronomischen Summen und dem netten Angebot das ganze nach einer 850€ Zahlung zu "vergessen" folgendes:

"Diese Vermutung können Sie nur widerlegen, wenn Sie darlegen, dass nicht Sie, sondern ein Dritter die Rechtsverletzung begangen hat. Sie tragen die sog. sekundäre Darlegungslast (Dazu Greger in Zöller 29. Aufl 2013 § 138 Rdz. 8b). Sie kann widerlegt werden in dem Sie einen anderen als den vermuteten Geschensablauf darlegen, ggf. den Täter benennen und seine zutreffende Anschrift angeben. Dazu fordern wir Sie ausdrücklich auf. Gleiches gilt für etwaige Sicherungsmaßnahmen Ihrens möglichen Wlan ...."

Mir ist klar, dass hier ein Rat keine kompetente rechtliche Beratung ersetzt. Jedoch geht es mir in erster Linie nur um die Schuldklärung bzw das der Anschlussinhaber nicht weiter belastet wird.

Im übrigen ist mir auch bewusst dass das ganze auch viel Panikmache beinhaltet. Wie sich die Summen zusammen setzten ist mir ein Rätsel. Teilweise fand ich im Netz auf einschlägigen Portalen Infos darüber das einige der im Brief gelisteten Punkte überhaupt nicht zutreffen.Beispielsweise das man als Störer haftet was ja nicht der Fall ist ob bei einem minder- oder volljährigem Kind beispielsweise. Ist ja auch halb so wild.

Wie gefragt, gibt es dazu vielleicht Vordrucke? Oder ähnliches? Hoffe es ist einigermaßen Verstädnlich.

Mit freundlichen Grüßen!

...zum Beitrag

Fachlicher Rat wird in naher Zukunft eingeholt. Bis dato möchte ich dem Absender lediglich verständlich machen das der momentan Angeklagte zu Unrecht angeklagt ist, da dieser die Urheberechtsverletztung nicht begangen hat.

"Können Sie die Vermutung entrkäften, können Sie ncoh als Störer in Anspruch genommen werden. ( Falsch, soweit ich das richtig verstanden habe. Kind ist ja volljährig. ) Störer ist, wer in irgendeiner Weise eine Urheberrechtsverletzung ermöglicht hat ohne ie selbst begangen zu haben."

Kurz gesagt ist das Falsch, es gab ein Urteil, wenn ich mich nicht irre, in Köln.

 

Mir ist bewusst das dies ein spezieller Fall ist. Jedoch ist mein Anwalt im Urlaub und ich habe zurzeit nicht das Geld 150-200 Euro für eine Erstberatung mit einem neuen Anwalt zu veranstalten.

Mit freundlichen Grüßen

...zur Antwort

Danke für die schnellen Antworten (waren keine 2 Minuten ^^)

Okay Silberfische toll ... Weiß vl jemand worauf die "stehn" ? Also Feuchtigkeit,Wärme,Dunkelheit und wo könnten die in einer Küche herkommen ? Weil wir haben seit ~3 Wochen neue Küche und anfangs schienen sie net dagewesen zu sein

mfg

...zur Antwort