Tag.
Folgender Fall. Volljähriges Kind läd etwas über eine "Tauschbörse" runter und gleichzeitig hoch. Abmahnung kommt ins Haus.
Da das Kind Volljährig ist, sollte der Anschlussinhaber ja nicht als Störer "haften", richtig?
Wie nun klar stellen das das Kind den Download getätigt hat und dafür in dem Sinne auch gerade stehen würde? Gibt es da vielleicht Vordrucke zum ausfüllen etc?
"Bundesgerichtshof: Keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen volljähriger Familienangehöriger
Der Bundesgerichtshof sagte deutlich: Darf der Internetanschlusses von volljährigen Familienangehörigen benutzt werden, beruht dies auf familiärer Verbundenheit. Zudem sind Volljährige für ihre Handlungen selbst verantwortlich.
Wegen des besonderen Vertrauensverhältnisses in der Familie und der Eigenverantwortung von Volljährigen darf der Anschlussinhaber dem volljährigen Familienangehörigen ohne vorherige Belehrung oder laufende Überwachung seinen Internetanschluss überlassen."
http://www.hgra.de/abmahnung-urheberrechtsverletzung/stoererhaftung-warum-haftet-der-anschlussinhaber.html
Außerdem steht in dem netten Brief, abgesehen von den astronomischen Summen und dem netten Angebot das ganze nach einer 850€ Zahlung zu "vergessen" folgendes:
"Diese Vermutung können Sie nur widerlegen, wenn Sie darlegen, dass nicht Sie, sondern ein Dritter die Rechtsverletzung begangen hat. Sie tragen die sog. sekundäre Darlegungslast (Dazu Greger in Zöller 29. Aufl 2013 § 138 Rdz. 8b). Sie kann widerlegt werden in dem Sie einen anderen als den vermuteten Geschensablauf darlegen, ggf. den Täter benennen und seine zutreffende Anschrift angeben. Dazu fordern wir Sie ausdrücklich auf. Gleiches gilt für etwaige Sicherungsmaßnahmen Ihrens möglichen Wlan ...."
Mir ist klar, dass hier ein Rat keine kompetente rechtliche Beratung ersetzt. Jedoch geht es mir in erster Linie nur um die Schuldklärung bzw das der Anschlussinhaber nicht weiter belastet wird.
Im übrigen ist mir auch bewusst dass das ganze auch viel Panikmache beinhaltet. Wie sich die Summen zusammen setzten ist mir ein Rätsel. Teilweise fand ich im Netz auf einschlägigen Portalen Infos darüber das einige der im Brief gelisteten Punkte überhaupt nicht zutreffen.Beispielsweise das man als Störer haftet was ja nicht der Fall ist ob bei einem minder- oder volljährigem Kind beispielsweise. Ist ja auch halb so wild.
Wie gefragt, gibt es dazu vielleicht Vordrucke? Oder ähnliches? Hoffe es ist einigermaßen Verstädnlich.
Mit freundlichen Grüßen!