Es gibt einen Freibetrag von 150 € pro Lebensjahr plus 150 € einmalig extra den du als Vermögen haben darfst (dazu zählt aber auch dein bisheriges Vermögen, z.b. auto). Nach corona ist sogar glaube ich nur eine Angabe erforderlich ob " erheblich" oder nicht.
Eine Erbschaft wird als einkommen gerechnet. Du kannst du dich abmelden, bzw. Keinen folgeantrag stellen. Die Erbschaft in dem Monat kassieren und im folgemonat einen neuen Antrag stellen. Dann gilt die Erbschaft als Vermögen und nicht als einkommen. Und oben genannter Freibetrag gilt. Ich habe es so gemacht, sogar mit Absprache mit meiner Sachbearbeiterin... manche können auch nett und hilfsbereit sein.
Es auf das Konto einer Freundin zu überweisen ist keine gute Idee. Denn das Finanzamt weiß ja das du der Erbe bist: sozialbetrug.