Guten Morgen!
Ab 01.08.2012 war ich leider arbeitssuchend. Im September 2012 erfuhr ich von dem glücklichen Umstand, dass ich schwanger bin (ET 25.05.2013). Zwischenzeitlich und auch den ganzen Dezember war ich befristet als Aushilfe beschäftigt. Aktuell verhandel ich mit einem neuen Arbeitgeber über einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum Mutterschutz. Nun habe ich Fragen zum Mutterschaftsgeld. Errechneter Beginn des Mutterschutzes ist der 13.04. Macht es für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld einen Unterschied ob der Arbeitsvertrag bis zum 01.04. oder bis zum 13.04. läuft? Wie wird das Mutterschaftsgeld dann berechnet. Entspricht es der Höhe des Arbeitslosengeldes im April (13 Tage) oder einem Durschnittseinkommen für einen gewissen Zeitraums?
Vielen Dank im voraus!