Hallo!
Ich habe mal eine Frage .. Das interessiert mich jetzt schon länger ;P.
Also, am 02.12.10 hatte ich einen Autounfall .. Es war aber aufrund der Glätte .. Die Straße war nämlich ziemlich dicht geschneit ...... Naja, ich bin 30 km/h gefahren, nicht schneller, weils ja so glatt war .. und auf dieser Strecke ist normalerweise 70 ! .. Irgendwann kam mir ein Auto entgegen und ich bin ein wenig nach rechts gefahren, da die Straße ziemlich eng ist und 2 Autos grade so nebeneinander passen (vorher fuhr ich ziemlich mittig) .. Plötzlich brach mein Auto vorne aus, ich bin auf die andere Straßenseite und mit dem entgegenkommenden Fahrzeug frontal zusammengestoßen .. An beiden Autos entstand Totalschaden .. Mir ist klar, das ich versicherungstechnisch die Schuld habe .. Aber wie siehts rechtlichgesehen aus? .. Es war ja ein Glätteunfall .. Die nette Frau, die hinter mir fuhr erklärte der Polizei auch nochmal, dass ich wirklich 30 gefahren bin, nicht von der Straße abgekommen bin oder gebremst hab ... Was meint ihr, komm jetzt was auf mich zu? .. Ich bin ja noch in der Probezeit :/ hab seit fast einem Jahr meinen Führerschein und das war mein 1. tolles Auto -.- .. Heute Abend muss ich zur Polizei .. wegen ''fahrlässiger Körperverletzung'' ;/ Behördendeutsch?! ..
DAAAAAANKE für Antworten !!