Hallo,
ich bin Student (nicht Bafög berechtigt) und habe schon lange einen Nebenjob (Lohnsteuerklasse 1) bei dem ich als Werkstudent angestellt bin. Ich verdiende fast immer über 400 € und und mir werden jeden Monat ca. 10 % Sozialversicherung und Rentenversicherung abgezogen, Lohnsteuer nicht..
Nun habe ich zusätzlich ab 1.4. einen Minijob auf 400€ Basis an der Uni (6-8 Std. pro Woche). Dafür brauche ich dann eine weitere Lohnsteuerkarte, die meines Wissens dann LSK 6 sein müsste!?
Nun hab ich folgendes gehört: wenn man EINMAL einen Job als Werkstudent hat bei dem man SV Beiträge zahlen muss, diese auch bei allen weiteren Jobs abgerechnet werden. Dann müsse ich ja bald zwei Mal SV Abgaben zahlen + Lohnsteuer, das rentiert sich ja gar nicht für mich..
Wenn man wiederum zwei Minijobs auf 400€ Basis hat, zahlt man hingegen KEINE SV-Beiträge in beiden sondern nur ein Mal Lohnsteuer?! Stimmt das?
Hoffentlich befindet sich hier ein Experte, der mir helfen kann- denn JEDER erzählt was diese Abgabegeschichten angeht was anderes...
Danke im Vorhinein!!!