Das ist alles für Dich sehr ärgerlich, aber eigentlich ist es ja ok wenn ein Vater für seine Kinder aufkommt (wenn er es denn kann?) Normalerweise werden die Kosten/Unterhalt der Kinder nach Düsseldorfer Tabelle gerechnet, da steht Deinem Mann dann ja auch ein gewisser Selbstbehalt zu? Der Exfrau stehen, wenn sie denn berufstätig ist, keine Unterhalszahlungen mehr zu, es sei denn sie hat sich durch die Trennung extrem verschlechtert. Ein Tipp: Habe ich gerade von meiner Freundin erfahren, wenn die Ex dauerhaft (2 Jahre) mit ein und demselben Mann zusammenlebt (muss nicht wohnen sein) kann sie eventuell auch einen Unterhaltsanspruch für sich verlieren. Gilt dann neuerdings auch als Wohngemeinschaft!