Hallo Goldwell, es gibt keine genaue Stellenbeschreibung für einen Vorarbeiter in der Reinigungsbranche, da dieser Job Objektspezifisch ist. In den meisten Fällen ist es aber so, dass du produktive und unproduktive Stunden hast. Soll heißen, z. T. reinigst du selbst mit und z. T. übst du Kontrolltätigkeiten aus, Kontakt zum Kunden halten und Zuarbeiten zur Objektleitung. Genaueres wirst du bei dem Arbeitgeber erfahren.

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Hallo, hast du vielleicht vergessen mit reinzuschreiben, dass die Abbildung (Foto) nur ähnlich ist? Wahrscheinlich ist der Käufer davon ausgegangen, dass es genau der Artikel ist, der auf dem Foto zu sehen ist. Dann könnte das Problem tatsächlich bei dir liegen. LG

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Hallo soul29, ja, du musst deinen Arbeitgeber über ein Nebengewerbe informieren und er muss seine Zustimmung geben (am besten schriftlich). Verweigern könnte er dir das schon, z. B. mit der Begründung, dass du aufgrund deiner Nebentätigkeit vielleicht bei deinem Hauptjob unkonzentriert bist. Ist nur ein Beispiel. Meistens hat ein Chef nichts dagegen. Was meinst du genau mit, ob es auch einfach geht? LG anma1968

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Leider geht aus deiner Schilderung nicht hervor, ob du bei deiner Kündigung auch die drei Monate Kündigungsfrist eingehalten hast. Wenn nicht, ist der Abzug rechtens. Weiterhin muss dir dein ehemaliger Vermieter jedoch den Rest der Kaution auszahlen und zwar verzinst. LG

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Kann dich voll verstehen, bin dann auch immer angenervt, vor allem, wenn dann noch mal richtig aufgedreht wird. Dran ändern kann man jedoch nichts, durch meckern würde es nur noch schlimmer werden. Also... beim nächsten Mal tief durchatmen....

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Hallo, es sieht so aus, als wenn deine Tochter dann den Führerschein los ist. Heißt ja nicht umsonst "Führerschein auf Probe". Aber du musst ganz mit dir alleine ausmachen, ob du bereit bist, diese Geldbuße und Punkte auf dich zu nehmen. LG

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Hallo, ich kann dir nur von meiner eigenen Erfahrung etwas mitteilen. Da ich ziemlich oft neue Firmenhandys habe, weiß ich, dass man sie nicht mehr, so wie früher, erst komplett leer gehen lassen muss. Du kannst sie aufladen, wie es gerade passt. Viel Erfolg!

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Hallo, also 100 %ig kann ich dir die Frage auch nicht beantworten. Aber ich würde erstmal in deinen Arbeitsvertrag nachlesen, ob dort so etwas geregelt ist. Zudem würde ich auch mal beim Betriebsrat (sofern einer vorhanden ist) nachfragen. Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück, dass du bei deinem Arbeitgeber weiterhin zufrieden bist.

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