Darf eine Miteigentümerin in ihrem Keller fremde Leitungen kappen?
Die Antwort auf meine Frage ist ja eigentlich selbstredend NEIN aber de facto ist Folgendes passiert:
Eigentümerin B kauft vor etwa 20 Jahren kurz nach Eigentümerin A eine Wohnung im gleichen Haus. Die Leitungen der Wohnung A (Abwasser und Wasser Küche) laufen im Keller von B in die allgemeine Verteilung Abwasser bzw kommen aus der Verteilung Wasser.
Nach einem Nachbarschaftsstreit will B nicht mehr die Leitungen von A in ihrem Keller dulden und schreibt dafür eine „Kündigung der Duldung“ und stellt Antrag für ETV 2021.
Gestern hat B nun durch einen Handwerker die Leitungen eigenmächtig abbauen lassen.
Die Küche von A kann nicht mehr genutzt werden. Absicht von A ist Fakten zu schaffen und Gegner B und die Verwaltung zum juristischen Handeln zu zwingen, weil sie „nicht immer selbst klagen will“.
Was kann man jetzt tun?
Das ist wirklich passiert, auch wenn man es nicht glauben kann...