Hallo, ich befinde mich auch gerade in einer Scheidung. Wenn sie Vollzeit arbeitet, bekommt sie lediglich für das/die Kind/er Unterhalt und ihr Anspruch erlischt (durch ihre Arbeit!)

Anja

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hallo, Osteopathie beinhaltet den ganzen Körper und es wird ihm sicher helfen! Es ist nur so, dass keine K.kasse diese Behandlung zahlen wird (leider)...weil sie als Therapie in Deutschland nicht angesehen wird. Er sollte mit 50€ pro Sitzung rechnen. Meine Freunin hat, dank Osteopathie ihren schweren Bandscheibenvorfall überstanden. Er soll es einfach versuchen...ich denke es wird ihm so oder so gut tun ;)

Grüße Anja

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so, ein "frisches" gesetz:

http://www.derwesten.de/nachrichten/nachrichten/im-westen/2007/11/14/news-4819641/detail.html

angesichts des Textes darf ich mir diese Rasse, ohne seine Genehmigung, zulegen!

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hallo shire,

dies ist mir schon bewußt! aber lt. diverser Gerichte zählt diese Rasse eben darunter!

Grüße Anja

LG Kassel

Az.: 1 S 503/96


Leitsatz vom Verfasser (nicht amtlich): Selbst wenn laut Mietvertrag die Tierhaltung nur mit Zustimmung des Vermieters möglich ist, kann die Haltung von Kleintieren (z.B. Fische, Hamster oder Wellensittich) nicht verboten werden. Ein Yorkshire-Terrier ist – obwohl ein Hund – ein Kleintier und bedarf nicht der Zustimmung des Vermieters.


Sachverhalt: Eine Mieterin wollte sich einen Yorkshire-Terrier anschaffen und bat um die Zustimmung der Vermieterin, da die Tierhaltung laut Mietvertrag nur mit Zustimmung des Vermieters möglich war. Als die Vermieterin die Zustimmung verweigerte, kam es zur Klage der Mieterin.

Entscheidungsgründe: Das LG Kassel gab der Mieterin recht. Zwar sei es zulässig, wenn ein Vermieter die Haustierhaltung von einer Zustimmung abhängig mache, da Belästigungen für andere Hausbewohner und stärkere Wohnungsabnutzung damit verbunden sein können. Aber es müsse jeder Antrag auf Genehmigung im Einzelfall geprüft werden. Bei Yorkshire-Terriern handele es sich jedoch um Kleintiere, die nicht der Zustimmung des Vermieters bedürfen. Das liege daran, dass sie so winzig klein seien (vergleichbar mit Meerschweinchen). Selbst wenn man nicht von einem zustimmungsunabhängigen Kleintier ausgehe, müsse die Zustimmung erteilt werden. Ein Yorkshire-Terrier nutze die Wohnung nicht stärker ab und störe andere Hausbewohner nicht, denn diese Hunde können sich höchstens durch „leises, heiseres Krächzen bemerkbar machen“.

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