Ich muss erst einmal vornweggreifen um das diese Frage nicht damit abgetan wird, dass das Kind ein Recht auf ihren Erzeuger hat und das ich zu wer weiß was verpflichtet bin.
Meine Tochter ist 2 1/2 Jahre alt und mir wurde vom Jugendamt gesagt das ich verpflichtet bin ihr die Wahrheit über ihre Herkunft sagen muss.
Leider ist es so das mir dieses nicht ganz leicht fällt und mir davor graut, wenn Sie mal in dieses Alter kommt wo das womöglich eintritt.
Da die Beziehung zu ihrem eigentlichen Erzeuger sehr schwerwiegend für uns beide verlief.
Ich kann im moment nur soviel sagen, dass ich eine einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutz auf Lebenszeit gegen ihn erwirkt habe und sie aus dieser Zeit ein schweres Trauma erlitten hat.
Der Erzeuger hat sie seit der Trennung vor knapp einem anderthalben ja nicht um Sie gekümmert und auch keinen Unterhalt bezahlt.
Mein jetztiger Partner hat für sie die Vaterrolle übernommen und hat Sie auf den richtigen weg geleitet, d.h. sie ist seit seiner zeit ein völlig anderes Kind geworden, was endlich Lebensfreude entwickelt hat.
Mein neuer Partner möchte sie auch atoptieren, sobald alle formalitäten erledigt sind.
Nun stellen wir uns aber die Frage müssen wir ihr überhaupt die wahrheit sagen?Wann ist der Zeitpunkt da? und wieviel sollte sie überhaupt aus dieser Vergangenheit erfahren?