Der Antrag beim Amtsgericht kann sowohl durch das Kind, durch die Kindesmutter als auch durch den Mann, der sich für den Kindesvater hält, gestellt werden. Soweit das Kind minderjährig ist, wird der Antrag häufig durch das Jugendamt als Beistand des Kindes gestellt. Dies ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung. Einen Antrag auf Beistand vom Jugendamt kann allerdings nur die Mutter stellen (siehe Anspruchsberechtigte nach § 1713 BGB).

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du musst die isodatei vorher brennen.Sonst gehen dir sämtliche daten verloren.Und dann nochmal alles neu installieren

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den 2. link kann man nicht anklicken.Es kommt eigentlich immer darauf an was du wirklich brauchst oder nicht brauchst.Warum geld für etwas bezahlen was man gar nicht nuzt?

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