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andys1986

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Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
andys1986
15.05.2013, 20:54
BWL-Frage - Rückstellung?

Guten Abend,

kann man rückwirkend Umsätze die 2011 geleistet wurden und heute im Jahre 2013 vom Kunden bezahlt werden dem Geschäftsjahr 2011 nachträglich zuweisen oder muss der Umsatz dann dem laufenden Geschäftsjahr zugeordnet werden? Die ganze Zeit war von dem Begriff "Rückstellung" die Rede aber das sind doch ungewisse Verbindlichkeiten laut google-Suche..

Könnt ihr mir weiterhelfen?? Danke

...zum Beitrag
Antwort
von andys1986
15.05.2013, 20:57

edit: kann man rückwirkend Umsätze die 2011 in Rechnung gestellt wurden........

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