Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Jugendschutz bei gutefrage. Es ist aktuell erlaubt, in Gruppen, die ab 18 freigegeben sind, sexuelle Bilder zu teilen. Auf diese hat aktuell jeder Zugriff, der bei der Registrierung ein Geburtsdatum von 18 oder älter angegeben hat. Inwiefern deckt sich das mit § 5 Abs. 1 Nr. 5 JMStV? Ich denke nicht, das eine bloße Selbstauskunft als wirksame Beschränkung auf Erwachsene ausreichend ist. Was meint ihr dazu? Was werden mögliche Konsequenzen für gutefrage sein? Denkt ihr das Feature wird wieder eingestellt und wie findet ihr das Feature an sich? Ich persönlich finde es nicht so gut, weil es dafür genug andere Seiten gibt, aber ich mich frage wie das zu einer Frage-Antwort-Plattform passt.