Nur wenn es im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist, darf der Vermieter zur Durchführung der Reinigung einen Fachbetrieb beauftragen. Sofern der Mietvertrag keine Regelung enthält, darf der Vermieter keine Reinigungunternehmen beauftragen und damit den Mietern das Recht zur (kostengünstigen) Treppenhausreinigung entziehen. Es muss das Einverständniss sämtlicher Mieter vorliegen. Also wenn er wirklich nur einen Zettel hingehangen hat ohne die anderen Mieter vorher zu Fragen ob sie mit der Reinigungsfirma einverstanden sind, war dieser Schritt schon gesetzeswidrig. Auch muss hier nicht unbedingt gleich eine Reinigungsfirma bestellt werden, es reicht auch völlig aus, die Mieter die an der Beschwerte schuld sind abzumahnen, und wenn das nicht hilft, weitere Schritte GEGEN DEN SCHULDIGEN einzuleiten.
Zusammenfassung:
Die Missachtung der Verpflichtung zur Treppenhausreinigung durch einen Mieter berechtigt den Vermieter daher nicht, alle Mieter dieser zusätzlichen finanziellen Belastung auszusetzen. Der Vermieter wird zudem nur die Möglichkeit haben, die Klausel im Mietvertrag oder in der Hausordnung, die einen Teil des Mietvertrages darstellt, zu ändern, wenn alle Mieter dieser Änderung zustimmen.