Hallo liebe Community,
heute habe ich Post von unserer Ordnungsbehörde bekommen, mit der Aufforderung, einen neuen Personalausweis zu beantragen. Kurz nachgeschaut habe ich gesehen, dass mein Ausweis das Gültigkeitsdatum überschritten hat. Das Verfasser dieses Schreiben wies mich freundlicherweise auch auf §1 PAuswG und somit auf meine "Verpflichtung" einen gültigen Ausweis zu besitzen hin.
§1 PAuswG -
"Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten."
Wo aber steht hier GÜLTIG ?
Auf Nachfrage beim Amt, konnte mir nicht weitergeholfen werden. "DAs wird vorrausgesetzt" hieß es.
Könnt ihr mir rechtliche Grundlagen zu diesem Fall nennen?
MfG André