Bei einen Privatverkauf können Sie als Privatperson die Gewährleistung ausschließen. Die gesetzliche Gewährleistung des Händlers bzw. des Herstellers bleibt trotzdem bestehen. Dies in einen Kaufvertrag festhalten, dass Sie als Privatperson keine Gewährleistung übernehmen. Geben Sie den Käufer den Kaufbeleg mit und vermerken im Kaufvertrag dass die Waschmaschine noch eine gesetzliche Gewährleistung hat. Somit können Sie nicht belangt werden.
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Es kann sein dass in den Teilesuchprogrammen immer wieder mal ein Teil falsch hinterlegt ist. Gespeist werden diese Programme von den Teileherstellern. Bei der Vielfalt der Fahrzeugbatterien die in den Fahrzeugen verbaut werden, kann der Verkäufer nicht abschätzen ob dies die richtige oder falsche Batterie ist. Bei einen Teilevergleich vor Einbau wäre der Fehler sofort aufgefallen. Sich darauf verlassen, dass das die richtige Batterie ist, ist grob fahrlässig. Den Verkäufer jetzt Falschberatung vorzuwerfen ist nicht haltbar, da dieser nicht mit Vorsatz gehandelt hat. Außerdem gilt: " Einbau von Ersatzteilen nur durch Fachpersonal" = Kfz- Mechaniker. Somit muß der Verkäufer nur Batterie ersetzen.