Ich habe mir vor einiger Zeit die Internetseite der Firma VITALINE GREENLIFE LTD. angesehen und bin dort auf "Slim-Line"-Tabletten gestoßen, die ich dann auch betsellt hatte.
Leider bin ich zu spät auf diverse Internetforen gestoßen,die diese Firma als Scheinfirma bzw. als Betrüger (Tabletten wirken nicht, etc.) enttarnten. Aus diesem Grunde habe ich dorthin keinen Cent überwiesen und habe entsprechend keine Ware erhalten.
Jetzt wurde ich jedoch von Herrn Rechtsanwalt Michael Giesen angeschrieben und daran "erinnert" (gemahnt), dass ich der vereinbarten Vorleistungspflicht nicht nachgekommen sei und nun statt 39,95 Euro 72,95 Euro zu zahlen hätte, da seiner Mandantin ein Schaden entstanden sei. Nun frage ich mich, welcher Schaden denn entstanden sein soll, da die Auslieferung der Ware doch eigentlich erst beim Eingang des zu zahlenden Betrages erfolgt, so dass der betreffenden Firma kein Schaden entstanden ist. Ich kenne mich in rechlichen Fragen leider nicht so gut aus, aber wie ich das sehe gibt es für mich keinen Grund, irgendeinen Betrag zu zahlen. Allerdings weiß ich nicht, was ich von dem Schreiben des Rechtsanwalts halten soll. Kann mir da jemand helfen?
DANKE!!!!