Wenn deine Eltern einigermaßen blickig sind, dann werden sie kein Wort darüber verlieren. Was dir passiert ist, ist das Normalste von der Welt. Herzlichen Glückwunsch, Junge, du wirst ein Mann! :-) Und ansonsten: Wenn du das Laken in die Wäsche tust und dir ein neues aus dem Schrank nimmst, dann wird Mutter das auch merken, garantiert. Was aber auch nicht weiter schlimm ist. Oder sind deine Eltern sehr prüde?
Möglich ist das schon. Aber vielleicht ist er selbst einfach noch nicht so weit, daß er es mit einer erwachsenen Frau "aufnehmen" kann. Ich meine, vielleicht ist er selbst innerlich noch gar nicht bei zwanzig angekommen sondern ist tief in sich drin eigentlich erst fünfzehn oder sechzehn. Vermutlich würde er das nie zugeben und manche Menschen werden einfach nie wirklich erwachsen. Die meisten Pädophilen interessieren sich für Kinder weil sie eben auch mit dreißig oder fünfzig Jahren nicht in der Lage sind, mit einer gleichaltrigen Person auf einer Ebene zu stehen. Sie haben regelrecht Angst davor. Das trifft sicher nicht auf alle zu, aber eben auf sehr viele. Du wirst ihn fragen müssen. Ich vermute, daß er sich das selbst noch gar nicht bewußt gemacht hat. Er wird abstreiten und ausweichen. Aber wenn du ihn fragst, warum er denn so auf süße, kleine Mädchen abfährt, dann hilfst du ihm vielleicht, sich selbst mal etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Und es könnte auch sein, daß er dann einen Schritt nach vorne macht und ein wenig von seinem Girlie-Trip abrückt.
Und ganz ehrlich: Möchtest du denn, daß es so bleibt? Wenn er wirklich auf kleine Mädchen steht, dann ist er nicht der Richtige und du solltest dich ganz schnell mal anderweitig umschauen.
Notarzt! Sofort! Das sind klare Anzeichen für einen Herzinfarkt. Feuerwehr anrufen, Symptome beschreiben, und zwar ganz schnell!
Das Schlimmste für das Kind wäre, irgendwann in der Pubertät oder als junge Erwachsene die Wahrheit zu erfahren, evtl. noch durch Fremde oder einen dummen Zufall. Man kann erklären, daß die Mama im Himmel ist und auf die Kleine von dort aus aufpaßt. Und man kann erklären, daß der Papa etwas sehr böses gemacht hat und darum nicht bei der Kleinen sein kann. Man kann auch sagen, daß er im Gefängnis ist, daß es ihm aber nicht schlecht dort geht- er darf eben nicht raus. Später kann man weitere Informationen geben, nach und nach, so wie das Kind sie verarbeiten kann. Z.B. kann man erklären, daß der Papa der Mama sehr weh getan hat und daß er deshalb im Gefängnis ist. Versucht der Vater denn, Kontakt zum Kind zu halten? Vielleicht möchte das Kind ihn besuchen?
Du kannst nichts tun. Das müßtest du eigentlich von dir selbst wissen. Entweder sie selbst hilft sich oder sie fällt. Solange sie selbst nicht will und auch den ersten Schritt macht, kann nichts und niemand das aufhalten. So fies es klingt, so gemein es auch zu sein scheint, du hilfst ihr am meisten, wenn du dich von ihr zurück ziehst. Laß sie wissen, daß du immer für sie da bist, wenn sie deine Hilfe will, zeig ihr, daß deine Hand auch dann ausgestreckt bleibt wenn du dich jetzt abwendest. Aber mehr geht nicht. Und das ist verdammt schwer, ich weiß es.
Wenn er genug Geld hat um noch einen Wahlkampf zu finanzieren, klar könnte er. Voraussetzung wäre allerdings, daß er genug Geld und ausreichend Sponsoren für noch mehr Geld hat um einen zweiten Wahlkampf zu finanzieren. Es könnte allerdings sein, daß ihm nach dem verlorenen Wahlkampf keiner mehr Chancen einräumt. Dann findet er keine Geldgeber und damit wäre die Sache erledigt.
Wenn das Katzenklo immer ganz sauber ist, dann hast du eine Chance. Ansonsten sind Katzen sehr eigensinnig, was ihre selbstgesuchten Pinkelecken angeht. Unsere z.B. geht zwar auf's Klo, aber wenn sie mit uns sauer ist k...t sie über den Rand. ;-) Du kannst es mit Pfeffer versuchen, den mögen sie nicht. Badteppich erstmal nur hinlegen, wenn du ihn selbst brauchst. Duschkabine so weit wie möglich schließen wenn eine Schiebetür drin ist. Ansonsten ist auch Wasser sehr hilfreich: Wenn möglich, den Abfluß in der Duschkabine schließen und ein wenig Wasser stehen lassen. Schuhabtropftasse würde ich mal folgendes probieren: Am gewohnten Ort stehen lassen und einen möglichst nassen Lappen rein legen. Hat jede Katze ein eigenes Klo? Ganz wichtig! Du könntest evtl. auch versuchen, die Einstreu zu wechseln, das hat bei mir auch schon mal geklappt.
Hast du den Apfelsaft aus dem Dampfentsafter oder aus derSaftschleuder? A) Dampfentsafter: Den Saft, so heiß wie er aus dem Entsafter kommt, in ein Schraubglas oder eine Glasflasche mit Schraubverschluß einfüllen (Milchflaschen eignen sich hervorragend dafür, oder Saftflaschen aus Glas), sofort zuschrauben, auf den Kopf Stellen und erkalten lassen. Erst nach dem Kaltwerden die Flasche wieder umdrehen. Der Saft bleibt jahrelang gut. B) Kaltpressung: Kannst du nur durch erhitzen haltbar machen. Den Saft in einen sauberen Topf füllen, erhitzen bis mindestens 80°C, am besten bis kurz vorm Kochen, aber nicht aufkochen(wegen der Vitamine) und ansonsten wie bei A), also in Flaschen und Gläser abfüllen, umdrehen usw..
Grundsätzlich gilt für einen 14jährigen Jugendstrafrecht. Das unterscheidet sich vom Strafrecht für Erwachsene im Strafmaß. Für Erwachsene gibt es eigentlich nur Geld-oder Haftstrafen (mit und ohne Bewährung). Auch Erwachsene können Geldstrafen abarbeiten.
Hat ein Jugendlicher eine Körperverletzung begangen, dann kommt es darauf an, wie schwer diese Verletzung war und auch, welche Vorbelastungen er mit bringt. Polizei und Staatsanwaltschaft registrieren übrigens auch sehr genau, welche Straftaten man im strafunmündigen Alter begeht. Man sollte sich also nicht darauf verlassen , daß man gerade erst 14 und somit strafmündig geworden ist und vorher ja noch nie bestraft wurde.
In einem sehr schweren Fall von Körperverletzung ist es durchaus möglich, daß man auch mit 14 in Haft kommt. Allerdings nicht in die JVA, die ist für Erwachsene. Für jugendliche und heranwachsende Straftäter gibt es die Jugendstrafanstalten. Nach einer schweren Straftat klärt zunächst der Haftrichter, ob ein Haftbefehl erlassen wird. Gibt es keine oder nur geringe Vorbelastungen, besteht keine Fluchtgefahr, keine Verdunklungsgefahr, keine Wiederholungsgefahr, dann darf der Jugendliche meist bis zur Verhandlung im Gericht wieder nach Hause. Falls aber der Richter meint, daß das nicht geht, dann kommt man als Jugendlicher entweder in die Jugend-U-Haft oder in eine Einrichtung zur U-Haftvermeidung. Das sind praktisch geschlossene Heime, eine genaue Erklärung würde jetzt zu weit führen. In der Hauptverhandlung entscheidet dann das Gericht, welche Strafe es für die Körperverletzung geben wird. Und bevor das Gericht einen Jugendlichen ohne Bewährung in Haft schickt wird es erst prüfen, ob nicht andere Maßnahmen hier sinnvoller sind. Das können sein : Freizeitarbeiten, ein 1.Hilfe-Kurs, ein Anti-Gewalt-Seminar oder Anti-Gewalt-Training, ein Sozial-kognitives Einzeltraining, eine Betreuungsweisung, ein Freizeitarrest, ein Dauerarrest oder auch eine Jugendstrafe , die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Ja, natürlich kann man auch mit 14 in den Knast kommen. Aber eigentlich ist jeder, der mit den Jugendlichen zu tun hat verpflichtet, zunächst andere Maßnahmen auszuprobieren bevor es hinter Gitter geht. Für Jugendliche gibt es sogar noch eine besondere "Notbremse" : Den § 57 im Jugendgerichtsgesetz. Darin steht, daß sich der Jugendliche seine Bewährung verdienen kann. Stell dir vor, jemand hat schon mal Bewährung bekommen und begeht noch einmal eine Straftat. Bei einem Erwachsenen würde man sagen : O.K., Bewährungsbruch, es kommt nur eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung in Frage. Bei einem Jugendlichen kann der Richter sagen : Ich gebe dir die Chance, deine Bewährung zu verdienen. Heute kriegst du noch keine Bewährung, du darfst aber in Freiheit bleiben. Du hast ein halbes Jahr Zeit, mir zu beweisen, daß du ohne Straftaten klar kommst. Klappt das, kriegst du Bewährung. Klappt das nicht, fährst du ein.
So, das war jetzt ganz schön viel, aber ich hoffe, das hilft dir weiter.