Gilt ein Umschüler als erwerbstätig?
Meine Kollegin macht seit letztem Jahr eine Umschulung zur Verwaltungsfachangestellten auf zwei Jahre verkürzt, diese Maßnahme wird vom Jobcenter finanziert. Nun sagte sie mir, sie gelte als Umschülerin nicht als erwerbstätig. Stimmt das? Es geht darum, ob bei ihr die Notbetreuung greift. Vielen Dank!
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