Achja. Ich habe gelesen das eine Abgabe der 2. Eidestattliche Versicherung zulässig?
Da ich noch eine innerhalb der letzten 2 Jahre stehen habe.
Achja. Ich habe gelesen das eine Abgabe der 2. Eidestattliche Versicherung zulässig?
Da ich noch eine innerhalb der letzten 2 Jahre stehen habe.
Ich bin nach der Lohnpfändungstabelle gegangen. Da stand eben das ich bis 1359.- mit Kind Pfändungsfrei bin.
Oder ist das mit den 990,- eine andere regelung?
Danke schonmal für die Hilfe.