Tauglichkeitsbescheinigung LKW-Führerschein
Auf der Tauglichkeitsbescheinigung für die Verwaltungsbehörde (Straßenverkehrsamt) hat der Betriebsarzt eingetragen, dass es ärztliche Bedenken für eine Verlängerung des Führerscheins gibt. In unserem Fall hat die Ärztin dort eingetragen, dass mein Mann Bluthochduck hat, der behandelt werden soll, bevor er den Führerschein verlängert bekommt. Nun geht er zum Allgemeinmediziner und der entscheidet über die Behandlung und macht dann wieder ein Schreiben, dass noch zusätzlich an die Bescheinigung kommt.
Was mich so entsetzt, ist die Tatsache, dass das Straßenverkehrsamt dann diese ärztlichen Unterlagen bekommt. Es kann doch nicht sein, dass solche Laien dann Einsicht in die ärztlichen Befunde bekommen. Wieso gibt es eine ärztliche Schweigepflicht, wenn dann solche intimen Dinge einfach in die Welt gestreut werden. Was soll bitte das Straßenverkehrsamt mit den ärztlichen Befunden meines Mannes?
Bei anderen stehen da dann vielleicht noch ganz andere intime Dinge. Das kann doch nicht richtig sein. Hat Jemand Erfahrung damit?