im §21 SGB 2 steht "(5) Bei Leistungsberechtigten, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt."
Eigentlich heißt das ja, dass du etwas bekommen müsstest. Hast du dir die Lebensmittelallergie von nem Arzt per Attest bestätigen lassen?