Hallo,wenn Sie Ihren Gewinn nach §4Abs.3ESTG ermitteln,also Einnahmeüberschussrechnung,dann Aschaffungen bis 410,00€ Sofortabschreibung.Wenn über 410,00€ dann -Abschreibung nach Nutzungsdauer,monatsgenau. Ab 2010 besteht sowieso das wahlrecht ob Sie über 5jahre oder Nach Nutzungdauer abschreiben möchten.

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Er hat in 2004 mit der ausbildung angefangen,3 monate vor der Abshlussprüfung aufgehört,saß 1,5 jahre zuhause danach finger er nach langem Zureden im september 2009 an und hörte jetzt im Februar wieder auf.

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