Hallo liebe Community.
Ich habe eine Frage und hoffe jemand kann mir helfen.
Meine Ex-Partnerin und ich haben gestern unser erstes Kind auf die Welt gebracht. Ein kleines Mädchen, sie ist kerngesund und munter.
Meine Ex-Partnerin hatte in ihrer Vergangenheit jedoch einige Probleme mit dem Jugendamt und ihrer ersten Tochter. Ihre erste Tochter hat sie aufgrund der damaligen Situation freiwillig zum Schutze des Kindes ihrer Mutter, also der Oma ihrer Tochter anvertraut und Verwandtenpflegschaft beantragt. Sie lebt heute immer noch bei der Oma.
Nun haben wir uns jedoch getrennt, weil am Anfang alles super lief und sie mit ihrer Vergangenheit abgeschlossen hat und es mir so vorkam als ob sie in der Lage ist ein neues Leben gemeinsam mit mir zu beginnen. Das hat aber nur knapp 4 Monate zu Beginn der Schwangerschaft angehalten Also habe ich mich vor 3 Monaten von ihr getrennt. Ich wollte sie jedoch weiterhin unterstützen weil wir ja ein Kind zusammen erwartet haben.
Am Donnerstag den 31.07 habe ich die Vaterschaft beim Jugendamt annerkannt und wir haben das gemeinsame Sorgerecht erklärt.
Am Freitag, den 01.08 hat das Jugendamt dem Krankenhaus mitgeteilt, dass unsere Tochter nicht in die Obhut der Mutter gegeben werden darf, sobald diese das Krankenhaus verlässt.
Heisst das denn nun auch, dass ich meine Tochter nicht in meine Obhut gegeben werden darf bzw. gilt der Beschluss des JA auch für mich? Sie sei anscheinend mit einem Kind überfordert.
Ich bin der leibliche Kindsvater und habe auch das Sorgerecht.
Im Bericht des JA werde ich mit keinem Wort erwähnt, ausser dass sie anscheinend einmal gesagt haben soll, dass ich nicht bereit bin Verantwortung zu übernehmen.
Damit habe ich jedoch gemeint, dass ich umziehe sobald ich eine neue Wohnung gefunden habe und keine Verantwortung für die Mutter übernehmen werde und nicht für das Kind.
Ich bin ein anständiger Mensch, habe einen guten Arbeitsplatz und kann Verantwortung für mich und mein Kind übernehmen.
Ich bin 28 Jahre alt und war sogar letztes Jahr der gesetzliche Betreuer bzw. Vormund für meine im sterben liegende Mutter, weil sie gegen ihren Willen in ein Hospiz gebracht werden sollte.
Darf ich nun das Sorgerecht bzw. die Fürsorgepflicht ausüben und meine Tochter mit nach Hause nehmen?