Hallo.

ich plane eine Reise nach Marokko und haben da eine Frage zur Rückreise nach Deutschland.

ich habe (marokkanischer Staatsbürger) hab eine Aufenthaltstitel bis 25.06.2024. Den neuen (Niederlassungserlaubnis) habe ich bereits beantragt habe aber Angst , dass ich nicht rechtzeitig da ist.

ich will von 12.6.24-21.6.24 nach Marokko fliegen, dass würde bedeuten, das der aktuelle Aufenthaltstitel nicht mehr genau 3 tage gültig ist bei Rückreise.

Muss ich eine bestimmte Gültigkeit noch haben oder darf ich einfach nur nicht abgelaufen sein?

ich würde mit Rynair fliegen

Danke für eure Antworten