Die Sache ist die.
Beim Einzug hat weder meine alte Vermieterin noch ich auf die Kratzer an den Türen geachtet.Die Türen sehen heute genauso aus wie damals, das stört mich und meine alte Vermieterin nicht im geringsten.
Meine Neue Vermieterin meinte aber, ich soll die Türen und die Türrahmen mal streichen. Die Türen sind min. 40 Jahre alt und die wurden sehr wahrscheinlich auch nur einmal gestrichen, einige Türen sind blasser als die anderen.Es sind Uhralte Holztüren, an einigen sind sogar die Türschilder mit nur 2 Schrauben befestigt weil dahinter alles voller Löcher ist.
Wenn ich die Türen streichen müsste, dann muss ich eine Schleifmaschine kaufen um die Alte Farbe weg zu schleifen, dann wäre die Wohnung für min. eine Woche nicht bewohnbar wegen den Gerüchen und vor allem den schädlichen Dämpfen.
Wie gesagt, es sind Holztüren und wenn ich die nicht streiche, habe ich mir überlegt, könnte der Vermieter auf die Idee kommen dass das Holz an den Kratzern und unlackierten offenen stellen gelitten hatte und dann vielleicht alle Türen + Türrahmen auf meine Kosten ersetzt.Im Mietvertrag steht folgendes.
Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter getragen. Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so hat er spätestens bei Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin - je nach dem Grad der Abnutzung oder Beschädigung – erforderlichen Arbeiten auszuführen.
Über den Zustand der Wohnung steht im Mietvertrag gar nichts.