Antwort
Das Arbeitslosengeld wird immer anhand des letzten Lohns berechnet, den man zuletzt bekommen hat. Also in deinem Fall, dein letztes Gehalt was du im letzten Ausbildungsjahr verdient hast. Das war bei mir damals auch so.
Auskunft über EFT Pläne hab ich noch nie gehört? Was genau wollen die da wissen? Geht es da um dein Vermögen? Ich weiß, beim Jobcenter muss man sein Vermögen offen legen und die kontrollieren auch alle paar Monate deine Kontoauszüge. Da könnte das schwierig werden. Ich glaub bei der Agentur für Arbeit könnte es dir höchstens als Einkommen angerechnet werden. Wenn du sicher gehen willst, gib einfach kein Vermögen an & lass dir die Aktien auf ein separates Konto auszahlen ;)
Lg