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Vielen Dank an Alle. Die Frage war : ob die Qualität (bzw. die Preisklassdie) der Farbe mir vorgeschrieben bzw. stritig gemacht werden kann, nicht ob weiß oder bunt. In meinem Vertrag steht die Klausel über die Schönheitsreparaturen (§9)in btänden 3-5-7 Jahre. Spannend finde ich die Tatsache, dass die Wohnung angeblich vor einem Jahr bereits revoviert wurde, aber nicht unmittelbar vor meinem Einzug. Der Vermieter möchte die Kosten nach Anteilen verteilen. Frage: was kostet ein Anwalt für solche Fragen. Wie "verhandelt" man mit dem Anwalt: Stundenlohn?? oder 20-min-Takt oder sonst was ??