Antwort
Das ist keine Antwort, sondern eher eine weitere Frage aber in direkten Bezug darauf. Das heißt also, dass wenn der Schädiger aus irgendwelchen Gründen nicht die Selbstbeteiligung an den Geschädigten überweist, weil dieser ( der Schädiger) nicht zahlen will oder kann (ist arbeitssuchend, Geringverdiener etc.), bleibt der Geschädigte auf seinen Schaden sitzen.