Ja, das ist ein Widerspruch, aber trotzdem im allgemeinen Sprachgebrauch üblich.

Es bezeichnet, einen Christen, Muslim, Juden, Buddhisten, der zwar offiziell Mitglied der jeweiligen Religion ist, und u.U auch Kirchensteuern bezahlt, aber nicht an die Sache an sich glaubt.

Natürlich ist ein nichtgläubiger Christ kein Christ, aber solange er nicht offiziell aus der Kirche austritt, wird er trotzdem als Christ bezeichnet und behandelt (muss Steuern zahlen, bekommt ein Christl. Begräbniss, etc)

Bei Muslim ist es so ähnlich.

Ein ungläubiger Muslim, ist kein Muslim, solange er aber nicht konvertiert, oder austritt wird er als Muslim bezeichnet und behandelt.

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Nicht nur dass, mittelerweile habe die so enstandenen Kinder einen Anspruch darauf zu erfahren wer Ihr Vater ist, und können sowohl Erbschaft (Pflichtteil) wie Unterhalt einklagen.

übrigens haben auch adoptiere Kinder Erbansprüche gegen Ihre Leiblichen Eltern, was auch nur korrekt ist, da die Kinder ja der Adoption nicht zugestimmt haben.

Nehmen wir an, Reiches Paar mit Kind. Schwerer Autounfall, paar pflegefall, im Koma.

Anderes erwachsene Kind des Paares gibt den minderjährigen Bruder zur adoption frei, und lässt danach die maschinen der Eltern abstellen.

Wäre doch pervers, wenn der Bruder dann kein Erbrecht hätte.

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organisationen müssen sich ja irgendwie unterhalten, also ein Teil der Spenden geht immer an die Organisation, ob das nun 1% oder 80% ist, hängt davon ab, wie serioes die Organisation ist, aber selbst bei den serioesen wird ein Teil einbehalten.

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