Antwort
Strafmündigkeit
Jungen Menschen unter 14 Jahren fehlt die Strafmündigkeit. Bei jungen Menschen von 14 bis 16 Jahren ist bei Strafrahmen bis zu drei Jahren (Vergehen) die Strafbarkeit ausgeschlossen, wenn kein schweres Verschulden vorliegt und die Bestrafung nicht aus besonderen Gründen geboten ist, um den Jugendlichen von weiteren Straftaten abzuhalten. In solchen Fällen können lediglich Maßnahmen der Jugendwohlfahrt ergriffen werden.