Kostenlos heißt ja wohl nur, dass das Programm kostenlos ist. Aber eine Verbindung zum Internet ist immer nötig, wenn Du Verbindung zum Facebook-Server aufnehmen willst. Entweder kostenlos über WLAN oder, sauteuer, über normale Handy-Internetverbindung (wenn Du keine Flatrate buchst).

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Flat heißt ja eigentlich unbegrenzt pauschal zum Festpreis. Die meisten Anbietern haben Angst vor, dass man dabei zuviel herunterlädt. Also bauen Sie auch bei Flat eine Grenze ein, so dass, wie in Deinem Fall, bei mehr als einem Download-Volumen von 100 MB bzw. 1 GB die Download-Geschwindigkeit von 3,6 oder sogar 7,2 Mbits auf 64 Kbits/sec gedrosselt will. Das heißt: Du kannst weiter laden, soviel Du willst. Ab 100 MB bzw. 1 GB wird's aber gähnend langsam.

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Dank für viele hilfreiche Antworten. Hier das vorläuige Ergebnis: Arbeitsamt, Amtsgericht und ÖRA (öffentl. Rechtsauskunft) haben bestätigt, dass es KEINE Chance mehr gibt und eine Klage wohl mit einer Abweisung enden würde, weil das Gesetz so formuliert ist, dass Kleinbetriebe de facto jeden jederzeit ohne Begründung rausschmeissen können.

Ziel des Gesetzes sei es, Einstellungen zu erleichtern, da der Arbeitgeber dann keine Angst mehr vor ungeliebten Mitarbeitern haben muss, die er nicht los wird.

Ergebnis des Gesetzes ist aber offensichtlich, dass dem amerikanischen hire and fire Tür und Tor geöffnet wurde. Die gefeuerte Bekannte hat nun nur noch die Chance, durch Wohlverhalten auf ein gutes Zeugnis hin zu wirken.

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Hallo, meine Frau ist im Juni nach 5 Jahren Deutschlandaufenthalt eingebürgert worden, weil sie 1. mit einem Deutschen verheiratet ist, 2. Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit hat 3. den Staat nicht finanziell in Anspruch nimmt und 4. alle Voraussetzugen wie Sprachtest, Integrationskurs, Einbürgerungstest und das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung erfüllt hat.

Wer den "Ehebonus" (Einb. nach 3-5 Jahren) nicht hat, muss i.d.R. 7-8 Jahre warten. Wer hier mind. 4 Jahre zur Schule gegangen ist oder studiert hat, braucht die Tests nicht abzulegen. Wenn sie sich und ihre Kinder ernähren kann und keine Einträge im Strafregister vorhanden sind, reichen eigentlich die 20 Jahre Aufenthalt als Begründung dafür, warum Deutschland ihre Heimat geworden ist und sie die Staatsangehörigkeit haben möchte.

Viel Erfolg! Alex

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